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Abmahnungserstellung

Montag, November 30, 2009 @ 11:11 PM
admin

Mit einer Abmahnung weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass vertragliche Pflichten verletzt wurden. Die Abmahnung hat das Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden. Sollten trotz Abmahnung weitere Pflichtverstöße folgen, kann die Abmahnung auch eine Vorstufe zur Kündigung sein.

Sollten Sie in einem gegebenen Fall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen wollen, haben es aber zuvor versäumt, die notwendigen Abmahnungen zu verfassen, kann es problematisch werden.

Damit Sie als Unternehmer nicht Gefahr laufen, vor dem Arbeitsgericht „mit wehenden Fahnen“ unterzugehen und im schlimmsten Fall den Mitarbeiter weiterbeschäftigen müssen, bin ich Ihnen gerne rund um das Thema Abmahnung behilflich.

Bei der Abmahnung ist nicht nur darauf zu achten, dass diese im Falle eines Falles ausgestellt wird, sondern es sind noch eine Reihe von Formalien zu beachten. Gerne unterstütze ich Sie hierbei. Die rechtlichen Aspekte werden durch einen Juristen geprüft.

Auch bin ich Ihnen gerne ein kompetenter Gesprächspartner und Berater wenn es um die Frage geht, ob ein Fall überhaupt abgemahnt werden soll und ob es auch in diesem konkreten Fall wirklich sinnvoll ist. Manchmal ist es für alle Beteiligten effektiver, einen anderen Weg einzuschlagen. Das kann aber nur in Abhängigkeit der jeweiligen Rahmenparameter sicher beurteilt werden.